Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Es gelten folgende AGB für PASSEPARTOUT Berlin:

§1  Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die der Kunde mit uns als Anbieter (Birgit Albrecht, PASSEPARTOUT) in unserem Ladengeschäft schließt. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls vom Kunden verwendeter eigener Regelungen widersprochen.

(2) Kunde im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

(3) Unsere AGBs gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.

(4) Innerhalb unserer Geschäfte mit dem Kunden gelten ausschließlich unsere AGBs. Soweit diese keine Regelungen enthalten, gilt das Gesetz.

(5) Entgegenstehende, von unseren AGBs abweichende oder von dem Gesetz zu unserem Nachteil abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir ausdrücklich nicht an; es sei denn, wir haben ihnen selbst schriftlich zugestimmt.

 

§2  Zustandekommen des Vertrags

(1) Gegenstand des Vertrags ist der Verkauf von Waren. Unsere Angebote in unserem Ladengeschäft sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

(2) Sie können per E-Mail unverbindlich wegen Erstellung eines Angebots bei uns anfragen. Wir unterbreiten Ihnen dann hierzu ein verbindliches Angebot in Textform, z.B. per E-Mail, das Sie innerhalb von 6 Kalendermonaten annehmen können.

 

§3  Arbeitsweise und Änderungswünsche

(1) Wir behalten uns vor, die vereinbarte Arbeitsweise aus fachlichen, technischen oder sonstigen nachvollziehbaren Gründen zu ändern. Wird die Zustimmung des Kunden hierzu versagt, sind wir berechtigt, den begonnenen Auftrag bzw. die begonnene Rahmung nicht zu Ende zu führen.

(2) Nur wenn es uns im Rahmen unserer betrieblichen Leistungsfähigkeit zumutbar ist, bemühen wir uns, nach Vertragsabschluss erfolgten Änderungswünschen des Kunden bezüglich der vereinbarten Leistungen kulanterweise zu entsprechen.

(3) Extra für den Kunden angefertigte oder bestellte Ware und Materialien müssen in jedem Fall zu den vereinbarten Konditionen abgenommen werden.

 

§4  Fertigstellung und Lagerung

(1) Der im Beratungsgespräch vereinbarte Termin zur Fertigstellung des Auftrags gilt.

(2) Zusätzlich erfolgt eine Kontaktierung des Kunden über den vereinbarten Kontaktweg, wenn der Auftrag fertig ist.

(3) Fertig gestellte Aufträge und bestellte Waren sollten zeitnah abgeholt werden. Sie können nur einen begrenzten Zeitraum bis maximal 2 Monate eingelagert werden.

(4) Nach einem Zeitraum von 2 Monaten behalten wir uns vor, nicht abgeholte bestellte Waren in den Verkauf zu nehmen und weiterzuverkaufen.

(5) Der Kunde hat nach Ablauf der oben genannten Frist keinen Anspruch auf die bestellte Ware.

(6) Vom Kunden mitgebrachtes Verpackungsmaterial kann nicht bei uns gelagert oder durch uns entsorgt werden. Somit muss Verpackungsmaterial sofort mitgenommen und eigenständig entsorgt werden.

 

§5  Zurückbehaltungsrecht und Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

(3) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der aktuellen Geschäftsbeziehungen vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Sicherheitsübereignung oder Verpfändung nicht zulässig.

 

§6  Gewährleistung

(1) Wenn der Kunde oder die vom Kunden mit der Abholung beauftragte Person den Auftrag bzw. die Rahmung abholt und mitnimmt, gilt die Ware als mängelfrei abgenommen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bzw. die Rahmung unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Mängel oder Qualitätsabweichungen zu überprüfen und uns diese gegebenenfalls sofort nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

(3) Wenn der Kunde bei der Überprüfung der Ware Mängel oder Qualitätsabweichungen feststellt, wird darüber ein Protokoll aufgenommen, das vom Kunden und von uns zu unterzeichnen ist.

(4) Bei festgestellten Mängeln oder Qualitätsabweichungen leisten wir im Rahmen der gesetzlichen Mängelbeseitigungspflicht nach unserer Wahl Ersatz oder bessern nach. Sollte die Mängelbeseitigung fehlschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(5) Wir übernehmen keine Gewährleistung für Schäden aus den nachfolgenden Gründen, verursacht durch den Kunden oder durch Dritte: unsachgemäße Verwendung, ungeeignete Betriebsmittel, fehlerhafte Montage, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten; sowie natürliche Abnutzung und höhere Gewalt (z.B. Wasserschaden oä).

 

§7  Zahlung

(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen des Kunden sofort und ohne Abzug fällig oder bei Abholung eines fertig gestellten Auftrags.

(2) Wenn wir eine Rechnung stellen, kommt der Kunde ohne weitere Erklärungen unsererseits 10 Tage nach dem Fälligkeitsdatum in Zahlungsverzug, sofern er nicht bezahlt hat. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Sofern wir Rabatte auf unsere Leistungen, Waren und Materialien gewähren, sind unsere Forderungen sofort zur Zahlung fällig oder spätestens zum vereinbarten Zahltag.

(4) Wir behalten uns das Eigentum an den Objekten solange vor, bis alle Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden eingegangen sind.

 

§8  Haftung

(1) Wir haften jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiters haften wir in allen Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes und in allen gesetzlich geregelten Fällen.

(2) Die Haftung für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung richtet sich nach den entsprechenden Regelungen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).

(3) Der Kunde oder die vom Kunden beauftragte Person trägt die Gefahr der Abholung und Anlieferung. Wir übernehmen keine Haftung für Transportschäden gleich welcher Art.

(4) Die Gefahr der Vernichtung, Beschädigung oder Verschlechterung des in unsere Hände gegebenen Objekts durch Zufall, höhere Gewalt oder dergleichen trägt der Kunde. Dies ist unabhängig davon, ob sich das Objekt auf dem Transportweg befindet oder in unserem Laden zur Weiterverarbeitung.

(5) Wir übernehmen keine Haftung für Schäden am Kundenmaterial. Weiters übernehmen wir keine Haftung für Schäden am Kundenmaterial durch Dritte. Wir haften nicht für Schäden, die durch Verpackungsmaterial von Dritten entstehen.

(6) Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch das von uns verkaufte oder hergestellte Produkt entstehen.

(7) Wir distanzieren uns von fehlerhaft hergestellten Produkten unserer Zulieferer und übernehmen daher keine Haftung für von uns gehandelten fertigen Produkten.

(8) Wir handeln stets im Interesse unserer Kunden sowie nach bestem Wissen und Gewissen.

 

§9  Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen, vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen wie Lieferung und Montage, sowie Gerichtsstand ist ausschließlich unser Geschäftssitz.

(3) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

Stand 17.08.2019